SICHERHEIT AUF DEN SKIPISTEN

ZU BEACHTENDE REGELN

Der italienische Skiverband F.I.S. hat die Verhaltensregeln für Skifahrer und Snowboarder, Langläufer und Umweltschützer festgelegt, die ein gewissenhaftes, umsichtiges und korrektes Verhalten fördern und die Grundlage für die Behandlung eventueller Streitfälle bilden.

 

VERHALTENSREGELN FÜR SKIFAHRER UND SNOWBOARDER

1. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er die Sicherheit der anderen nicht gefährdet. Der Skifahrer und Snowboarder ist nicht nur für sein Verhalten auf der Piste verantwortlich, sondern auch für seine Ausrüstung und deren Mängel. Für die Mieter ist es wichtig, die Ausrüstung entsprechend ihrem Können zu wählen.

2. Jeder Skifahrer und Snowboarder muss eine seinem Können entsprechende Geschwindigkeit einhalten und sich entsprechend den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie dem Verkehr auf der Piste verhalten. Unfälle werden oft durch überhöhte Geschwindigkeit verursacht, die zu Kontrollverlust und eingeschränkter Sicht führt. Skifahrer und Snowboarder müssen in der Lage sein, jederzeit anzuhalten und ihre Schwünge zu ziehen, ohne andere zu behindern. In überfüllten Bereichen, im Abfahrtsbereich der Lifte, am Anfang und am Ende der Piste und bei schlechten Sichtverhältnissen ist es ratsam, sich langsam zu bewegen und nicht in der Mitte der Piste zu stehen.

3. Der Skifahrer oder Snowboarder, der bergauf fährt, hat die freie Wahl der Fahrspur. Er ist daher verpflichtet, sich so zu verhalten, dass die Gefahr eines Zusammenstoßes mit anderen, die sich bergab befinden, vermieden wird. Skifahren und Snowboarden sind Sportarten der freien Entfaltung, bei denen sich jeder nach eigenem Gutdünken entfalten kann, solange er sich an die Regeln hält und sich an sein persönliches Können, seine körperliche Vorbereitung und die allgemeinen Bedingungen der Umgebung hält. Der Vordermann hat immer Vorrang. Befindet er sich hinter uns oder in der gleichen Richtung wie wir, muss ein ausreichender Abstand eingehalten werden, damit er sich frei bewegen kann.

4. Das Überholmanöver kann stromaufwärts oder stromabwärts, rechts oder links erfolgen, jedoch immer in einem solchen Abstand, dass der Überholte freiwillig oder unfreiwillig ausweichen kann. Der Überholende ist für sein Manöver verantwortlich und muss es so durchführen, dass der Überholte nicht in Schwierigkeiten gerät. Diese Verantwortung gilt für das gesamte Überholmanöver und auch für überholende Personen, die auf der Fahrbahn stehen.

5. Jeder Skifahrer oder Snowboarder, der in eine Piste oder einen Übungshang einfährt oder diese überquert, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann. Dieses Verhalten kann nach jedem Halt beobachtet werden. Das Einfahren in die Piste oder das Wiederanfahren nach dem Anhalten sind Vorgänge, die mit grosser Sorgfalt ausgeführt werden müssen, da sie oft Ursache von Unfällen sind. Ein Skifahrer oder Snowboarder, der langsam fährt, muss immer auf die vor ihm fahrenden Skifahrer oder Snowboarder und auf die hinter ihm fahrenden Skifahrer achten. Die heutigen Carving-Skier und -Snowboards erlauben es dem Skifahrer oder Snowboarder, möglichst weit in die entgegengesetzte Richtung des abfahrenden Skifahrers oder Snowboarders zu fahren. Auch bei diesen Fahrmanövern ist äußerste Vorsicht geboten.

6. Der Skifahrer oder Snowboarder darf sich nicht mitten auf der Piste, an unübersichtlichen Stellen oder bei schlechten Sichtverhältnissen aufhalten, es sei denn, dies ist unbedingt erforderlich. Im Falle eines Sturzes muss er die Piste schnell verlassen und versuchen, so schnell wie möglich den Pistenrand zu erreichen. Wenn die Piste, auf der Sie sich befinden, nicht sehr breit ist, müssen Sie immer an einem der beiden Ränder der Piste anhalten. Halten Sie niemals an Stellen an, an denen die Sicht auf die Piste eingeschränkt ist (Engpässe), da Sie sonst Gefahr laufen, von abfahrenden Personen nicht gesehen zu werden.

7. Ein Skifahrer oder Snowboarder, der eine Piste hinauffährt, muss sich strikt an den Rand der Piste halten. Dasselbe gilt für den Abstieg und den Aufstieg zu Fuß. Das Fahren gegen die natürliche Fahrtrichtung bergab führt zu unvorhersehbaren Situationen, die nicht leicht wahrgenommen und eingeschätzt werden können. Ausserdem können Schlaglöcher und tiefe Spuren auf den Pisten für Skifahrer und Snowboarder sehr gefährlich sein.

8. Skifahrer und Snowboarder sind verpflichtet, die auf den Pisten angebrachten Schilder und Markierungen zu beachten. Die verschiedenen Schwierigkeitsgrade der Pisten sind in absteigender Reihenfolge mit den Farben "schwarz", "rot", "blau" und "grün" gekennzeichnet. Jeder kann frei wählen, welche Piste er bevorzugt. Um Unfälle zu vermeiden, gibt es entlang der Pisten verschiedene andere Hinweisschilder (Richtung, Gefahr, Verlangsamung... usw.), die unbedingt beachtet werden müssen, da sie im Interesse aller angebracht sind.

9. Im Falle eines Unfalls ist jeder verpflichtet, Hilfe zu leisten; dies ist die moralische Pflicht eines jeden Sportlers. Auch wenn es auf der Strecke keine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt, ist es notwendig, im Rahmen der eigenen Möglichkeiten Erste Hilfe zu leisten, Erste Hilfe zu rufen, Maßnahmen zur Absperrung des Geländes zu ergreifen und den anderen Sportlern auf der Strecke zu signalisieren, dass es einen oder mehrere Verletzte gibt. Für diejenigen, die sich dieser Verpflichtung entziehen, wünscht der Internationale Verband in den Ländern, in denen die Gesetzgebung dies noch nicht vorsieht, eine strafrechtliche Verfolgung ähnlich der unterlassenen Hilfeleistung bei einem Verkehrsunfall.

10. Jeder, der in einen Unfall auf der Rennstrecke verwickelt ist, mit oder ohne Verantwortung, oder der Zeuge eines Unfalls war, ist verpflichtet, seine Personalien anzugeben. Die Meldung etwaiger Zeugen ist für die Erstellung eines korrekten Unfallberichts von entscheidender Bedeutung. Jeder Sportler muss diese moralische und ehrliche Verpflichtung in zwingender Form spüren. Der Bericht des Erste-Hilfe- und Rettungsdienstes kann zusammen mit der Unterstützung von Zeugen, ob mündlich, fotografisch oder gefilmt, eine große Hilfe bei der Feststellung einer möglichen zivil- und strafrechtlichen Haftung sein.

11. Lesen Sie aufmerksam die Verhaltensregeln, die am Eingang jedes Snowparks ausgehängt sind.

 

VERHALTENSREGELN FÜR SKIFAHRER

1. Rücksichtnahme auf andere: Der Langläufer muss sich so verhalten, dass er die Sicherheit der anderen Skifahrer, insbesondere der weniger gut vorbereiteten, nicht gefährdet.

2. Der Langläufer muss die Grenzen der Pisten und die Beschilderung beachten. Auf den Loipen muss er die Fahrtrichtung, die Richtung und die Beschilderung beachten.

3. Wenn die Loipe mehrere Spuren hat, muss der Langläufer diejenige benutzen, die am weitesten rechts liegt (auch im Fall von Gruppenskiläufen).

4. Überholen ist sowohl nach rechts als auch nach links erlaubt, sofern der vorausfahrende Skiläufer nicht verletzt wird; er darf nicht ausweichen, sondern muss einem schnelleren Skiläufer die Möglichkeit zum Überholen geben.

5. An Kreuzungen auf beiden Pisten müssen sich die Skifahrer immer rechts halten. Abfahrende Skifahrer haben immer Vorrang vor auffahrenden Skifahrern.

6. Die Skistöcke müssen beim Kreuzen oder Überholen eines anderen Skifahrers immer dicht am Körper gehalten werden.

7. Die Geschwindigkeit, insbesondere bei der Abfahrt, muss dem eigenen Können, dem Gelände, den Sichtverhältnissen und dem Verkehr auf der Piste angepasst werden. Außerdem muss stets ein Sicherheitsabstand zu anderen Skifahrern eingehalten werden.

8. Das Anhalten muss außerhalb der Piste und des Geländes erfolgen. Im Falle eines Sturzes muss der Skifahrer die Piste so schnell wie möglich verlassen.

9. Jeder muss im Falle einer Verletzung Hilfe und Beistand leisten.

10. Jeder, der in einen Unfall verwickelt war, auch indirekt als Zeuge, muss seine Personalien angeben.

11. Auf der Piste dürfen keine Abfälle zurückgelassen werden, auch nicht durch Begehen ohne Skier.

12. Die Piste muss bis zum Ende des Rennens freigehalten werden.

VERHALTENSREGELN FÜR FREERIDER

 

1. Tragen Sie Ihren Arva und Ihre Sonde immer bei sich.

2. Es ist ratsam, Ausflüge in Gruppen und nicht allein zu organisieren.

3. Informieren Sie immer jemanden über das Ziel und die Zeit des Ausflugs.

4. Wenn Sie ein Anfänger sind, nehmen Sie immer einen Führer mit.

5. Informieren Sie sich über die Wettervorhersage und achten Sie auf die Entwicklung.

6. Lassen Sie niemals Müll in der Höhe zurück, bringen Sie ihn immer ins Tal.

 

Ort der Ankunft

Das Reiseziel Tarvisio liegt in Friaul-Julisch Venetien, an der Grenze zu Österreich und Slowenien

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