BEDINGUNGEN FÃœR DIE NUTZUNG UND DEN VERKAUF VON PAUSCHALREISEN

1. RECHTSQUELLEN.
Der Verkauf von touristischen Pauschalreisen, die Dienstleistungen im In- und Ausland zum Gegenstand haben
Der Verkauf von Pauschalreisen, die Dienstleistungen im In- und Ausland zum Gegenstand haben, wird durch das Gesetz Nr. 1084 vom 27.12.1977 zur Ratifizierung und Ausführung des am 23.4.1970 in Brüssel unterzeichneten Internationalen Übereinkommens über Reiseverträge (CCV) - soweit anwendbar - sowie durch das Verbrauchergesetzbuch gemäß Gesetzesdekret Nr. 206 vom 6. September 2005 (Artikel 82-100) und seine späteren Änderungen geregelt.
Die am 8. April 2002 unterzeichnete Vereinbarung und die nachfolgende Änderung vom 21. Mai 2002 zwischen dem Ministerium für Bildung und Forschung und den Vertretern der Reisebüros ist ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil des Vertrags.

2. GENEHMIGUNGEN.
Der Veranstalter und der Verkäufer der Pauschalreise, an die sich der Verbraucher wendet, müssen gemäß den geltenden Verwaltungsvorschriften zur Ausübung ihrer jeweiligen Tätigkeit befugt sein.

3. DEFINITIONEN.
Im Sinne dieses Vertrages sind folgende Begriffe zu verstehen: a) Reiseveranstalter, das Subjekt, das die Kombination der in Art. 4 genannten Elemente realisiert und sich verpflichtet, in eigenem Namen und gegen ein Pauschalentgelt Pauschalreisen an Dritte zu vermitteln; b) Verkäufer, das Subjekt, das die gemäß Art. 4 realisierten Pauschalreisen gegen ein Pauschalentgelt verkauft oder sich verpflichtet, sie zu vermitteln. 4 gegen ein pauschales Entgelt; c) Verbraucher von Pauschalreisen, der Erwerber, der Übernehmer einer Pauschalreise oder jede ebenfalls zu nennende Person, sofern sie alle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Dienstleistung erfüllt, für die sich der Hauptauftragnehmer verpflichtet, eine Pauschalreise unentgeltlich zu erwerben.

4. BEGRIFF DER PAUSCHALREISE.
Der Begriff der Pauschalreise wird wie folgt definiert: "Pauschalreisen sind Reisen, Urlaube und "All-inclusive"-Rundreisen, die sich aus der im Voraus vereinbarten Kombination von mindestens zwei der folgenden Elemente ergeben
die zu einem Festpreis verkauft oder zum Verkauf angeboten werden und länger als 24 Stunden dauern oder sich über einen Zeitraum erstrecken, der mindestens eine Übernachtung einschließt: a) Beförderung; b) Unterbringung; c) touristische Dienstleistungen, die nicht mit der Beförderung oder der Unterbringung zusammenhängen (omissis)... und die einen wesentlichen Bestandteil der Pauschalreise" darstellen (Art. 84 des Verbraucherschutzgesetzes). Der Verbraucher hat das Recht, eine Kopie des Pauschalreisevertrags zu erhalten (gemäß Artikel 85 und 86 des Verbraucherschutzgesetzes), der auch ein Dokument für den möglichen Zugang zum Garantiefonds gemäß Artikel 20 dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen darstellt.

5. OBLIGATORISCHE INFORMATIONEN - DATENBLATT
Der Veranstalter ist verpflichtet, ein Datenblatt in den Katalog oder in das Programm, das nicht im Katalog enthalten ist, aufzunehmen. Die obligatorischen Elemente, die in einem solchen Datenblatt enthalten sein müssen, sind: -Gültigkeitsdauer des Katalogs oder des Programms außerhalb des Katalogs; - Art und Weise und Bedingungen des Ersatzes des Reisenden (Art. 89 des Verbraucherschutzgesetzes); - Parameter und Kriterien für die Anpassung des Reisepreises (Art. 90 des Verbraucherschutzgesetzes).

6. RESERVIERUNGEN.
Reservierungsanträge müssen auf dem entsprechenden Vertragsformular, gegebenenfalls elektronisch, gestellt werden,
vollständig ausgefüllt und vom Kunden unterzeichnet werden, der eine Kopie erhält. Die Annahme der Buchung gilt erst dann als abgeschlossen, wenn der Veranstalter dem Kunden im verkaufenden Reisebüro eine entsprechende Bestätigung, auch per Telematiksystem, übermittelt. Die Agentur behält sich das Recht vor, die Reise nicht durchzuführen, wenn die Mindestteilnehmerzahl, die eventuell im Katalog und/oder im Kostenvoranschlag angegeben ist, nicht erreicht wird. Informationen über die Pauschalreise, die nicht in den Vertragsunterlagen, Broschüren oder anderen schriftlichen Kommunikationsmitteln enthalten sind, werden vom Veranstalter in regelmäßiger Erfüllung seiner Verpflichtungen zu seinen Lasten gemäß Art. 87 Abs. 8 des Verbraucherschutzgesetzes vor Beginn der Reise erteilt.

7. BEZAHLUNGEN.
Die gesamte Teilnahmegebühr ist zum Zeitpunkt der Buchung oder der verbindlichen Anfrage zu entrichten. Die Nichtbezahlung der oben genannten Beträge zu den festgesetzten Terminen stellt eine ausdrückliche Kündigungsklausel dar, die für die Vermittlungsagentur und/oder den Veranstalter die rechtliche Beendigung des Vertrages bedeutet, unbeschadet der Entschädigung für weitere Schäden, die dem Veranstalter entstehen.

8. PREIS.
Die Teilnahmegebühren werden im Vertrag unter Bezugnahme auf die Angaben im Katalog und/oder im Kostenvoranschlag festgelegt. Er kann bis zu 20 Tage vor der Ankunft geändert werden, und zwar nur infolge von Änderungen bei: -Transportkosten, einschließlich der Treibstoffkosten; -Gebühren und Abgaben für bestimmte Arten von touristischen Dienstleistungen wie Steuern, Lande-, Ausschiffungs- oder Einschiffungsgebühren in Häfen und Flughäfen; -Wechselkurse, die für die betreffende Pauschalreise gelten. Bei solchen Schwankungen wird auf den Wechselkurs und die oben genannten Kosten Bezug genommen, die am Tag der Veröffentlichung des Programms, wie im Katalogdatenblatt angegeben, oder am Tag der oben genannten Aktualisierungen gelten. Die Schwankungen wirken sich auf den Pauschalpreis der Pauschalreise in dem Prozentsatz aus, der ausdrücklich im technischen Datenblatt des Katalogs oder des Programms außerhalb des Katalogs angegeben ist. Der Reisende hat das Recht, im Falle einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 10 % vom Vertrag zurückzutreten, sofern er dies dem Reisebüro innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über die Erhöhung schriftlich mitteilt. In jedem Fall sind Anfechtungen des Reisepreises oder einzelner Preisbestandteile während oder nach Beendigung der Reise ausgeschlossen. Im Katalogpreis nicht enthalten ist die feste und obligatorische Eröffnungsgebühr von 5 Euro pro Person.


9. ÄNDERUNG ODER STORNIERUNG DER PAUSCHALREISE VOR DER ANKUNFT
9.1. ÄNDERUNG DURCH DEN VERANSTALTER. Vor der Ankunft teilt der Veranstalter oder der Verkäufer, der einen oder mehrere Bestandteile des Vertrags erheblich ändern muss, dem Verbraucher unverzüglich schriftlich die Art der Änderung und die sich daraus ergebende Änderung des Preises mit. Ist der Verbraucher mit der vorgeschlagenen Änderung gemäß Absatz 1 nicht einverstanden, so kann er von seinem Recht Gebrauch machen, entweder den bereits gezahlten Betrag zurückzuerhalten oder das Angebot einer Ersatzreise gemäß Artikel 10 Absätze 2 und 3 in Anspruch zu nehmen. Der Verbraucher kann die vorgenannten Rechte auch ausüben, wenn die Stornierung auf das Nichterreichen der im Katalog oder im Programm außerhalb des Katalogs vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl oder auf Fälle höherer Gewalt und auf zufällige Ereignisse im Zusammenhang mit der erworbenen Pauschalreise zurückzuführen ist. Bei Stornierungen, die nicht auf höhere Gewalt, unvorhersehbare Umstände und das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl zurückzuführen sind, sowie bei Stornierungen, die nicht darauf zurückzuführen sind, dass der Verbraucher die angebotene Pauschalreise nicht annimmt, erstattet der Veranstalter, der die Reise storniert (Art. 33 Buchstabe E des Verbraucherschutzgesetzes), dem Verbraucher den doppelten Betrag, den der Veranstalter über das Reisebüro gezahlt und eingezogen hat. Der zu erstattende Betrag darf niemals mehr als das Doppelte des Betrags betragen, den der Verbraucher im Falle einer Stornierung zum gleichen Zeitpunkt gemäß Art. 10 Absatz 4 schulden würde.
9.2. ÄNDERUNG DURCH DEN VERBRAUCHER. Änderungen, die der Reisende wünscht, nachdem die Buchung dem Veranstalter bereits bestätigt wurde, sind für Beyond Borders Travel mit Kosten und manchmal auch mit der Erhebung von Vertragsstrafen durch die Anbieter verbunden. Diese werden dem Reisenden rechtzeitig mitgeteilt und mit ihm vereinbart.

10. RÃœCKTRITT DES VERBRAUCHERS.
Der Verbraucher kann in folgenden Fällen ohne Zahlung von Vertragsstrafen vom Vertrag zurücktreten: -Erhöhung des in Art. 8 genannten Preises um mehr als 10 %; -erhebliche Änderung eines oder mehrerer Vertragselemente, die objektiv als grundlegend für die Nutzung der Pauschalreise als Ganzes erkennbar sind und vom Veranstalter nach Abschluß des Vertrages selbst, aber vor Beginn des Aufenthalts vorgeschlagen und vom Verbraucher nicht akzeptiert wurden. In den obengenannten Fällen hat der Verbraucher alternativ das Recht, - ein alternatives Reisepaket ohne Aufpreis oder mit Rückerstattung des zuviel gezahlten Preises in Anspruch zu nehmen, wenn das zweite Reisepaket einen geringeren Wert hat als das erste; - nur den Teil des bereits gezahlten Preises zurückzuerstatten. Diese Erstattung muss innerhalb von 7 Werktagen nach Eingang des Erstattungsantrags erfolgen.
Der Verbraucher muss seine Entscheidung (die Änderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten) innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung über die Erhöhung oder Änderung mitteilen. Erfolgt innerhalb der vorgenannten Frist keine ausdrückliche Mitteilung, gilt der Vorschlag des Veranstalters als angenommen. Der Verbraucher, der außerhalb der im ersten Absatz genannten Fälle vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktritt, hat Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Betrags abzüglich der nachstehend aufgeführten Vertragsstrafen, die auf den Gesamtbetrag der gebuchten Leistungen zu berechnen sind, sowie auf die dem Veranstalter durch die Stornierung der Leistungen entstandenen Gebühren und Kosten: 15 % bis 61 Kalendertage vor Aufenthaltsbeginn; 25 % ab 60 Tagen bis 31 Kalendertagen vor Aufenthaltsbeginn; 50 % ab 30 Tagen bis 21 Kalendertagen vor Aufenthaltsbeginn; 75 % ab 20 Tagen bis 11 Kalendertagen vor Aufenthaltsbeginn; 100 % in den Kalendertagen vor Aufenthaltsbeginn; die Praxisgebühr muss zu den oben genannten Vertragsstrafen hinzugerechnet werden. Für alle Kombinationen gilt, dass bei einer Stornierung während des Aufenthalts keine Rückerstattung gewährt wird.

11. ÄNDERUNGEN WÄHREND DES AUFENTHALTS - BEREITSTELLUNG VON ALTERNATIVEN LÖSUNGEN.

Kann der Veranstalter während des Aufenthalts einen wesentlichen Teil der vertraglich vorgesehenen Leistungen aus einem anderen Grund als dem des Verbrauchers nicht erbringen, so muss er ohne Aufpreis für den Vertragspartner eine Alternativlösung finden und, falls die erbrachten Leistungen weniger wert sind als die vorgesehenen, dem Vertragspartner die Differenz erstatten.
Differenz. Bei schlechtem Wetter oder Schneemangel können die Programme geändert und die Exkursionen daher nach Ermessen der Experten auf einen anderen Tag und Ort als ursprünglich geplant verlegt werden. Wenn keine Alternativlösung möglich ist oder wenn die vom Veranstalter angebotene Lösung vom Verbraucher aus nachgewiesenen und berechtigten Gründen abgelehnt wird, stellt der Veranstalter ohne Aufpreis ein Transportmittel zur Verfügung, das dem ursprünglich für die Rückkehr zum Ort vorgesehenen entspricht.
Der Veranstalter stellt dem Verbraucher ohne Aufpreis ein Transportmittel zur Verfügung, das dem ursprünglich für die Rückreise vorgesehenen Transportmittel entspricht, und erstattet ihm die Differenz zwischen den Kosten der vorgesehenen Leistungen und den Kosten der bis zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückreise erbrachten Leistungen.


12. ERSATZPERSONEN.

Der verzichtende Verbraucher kann sich durch eine andere Person ersetzen lassen, sofern: a) der Veranstalter hiervon mindestens 4 Werktage vor dem für die Ankunft festgelegten Datum schriftlich in Kenntnis gesetzt wird und gleichzeitig die Gründe für die Ersetzung sowie die persönlichen Daten des Erwerbers mitgeteilt werden;
b) der Erwerber alle Bedingungen für die Inanspruchnahme der Dienstleistung (gemäß Art. 89 des Verbraucherschutzgesetzes) und insbesondere die Anforderungen in Bezug auf Pässe, Visa, Gesundheitszeugnisse erfüllt; c) die gleichen Dienstleistungen oder andere Ersatzdienstleistungen im Anschluss an die Ersetzung erbracht werden können; d) der Erwerber dem Veranstalter alle durch die Ersetzung entstandenen zusätzlichen Kosten in dem Umfang erstattet, der vor der Übertragung beziffert wird. Der Übertragende und der Erwerber haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Restbetrags des Preises sowie für die in Buchstabe d) dieses Artikels genannten Beträge. Weitere Bedingungen für die Ersetzung sind im technischen Merkblatt aufgeführt.

13. VERPFLICHTUNGEN DER VERBRAUCHER.
Der Verbraucher ist verpflichtet, dem Verkäufer und/oder dem Veranstalter seine Staatsangehörigkeit mitzuteilen und sich vor der Abreise von seinem Wohnort endgültig zu vergewissern, dass er im Besitz von Impfbescheinigungen, Reisepässen und sonstigen für alle Länder der Reiseroute gültigen Dokumenten sowie von Aufenthalts- und Transitvisa und gegebenenfalls erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen ist. Der Verbraucher ist außerdem verpflichtet, die Regeln der normalen Vorsicht und Sorgfalt und die besonderen Vorschriften der Länder, in die die Reise gehen soll, sowie alle Informationen, die ihm vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden, und die Vorschriften und Verwaltungs- oder Gesetzesbestimmungen im Zusammenhang mit der Pauschalreise zu beachten.
Der Verbraucher hat für alle Schäden aufzukommen, die dem Veranstalter und/oder dem Verkäufer auch durch die Nichteinhaltung der vorgenannten Verpflichtungen entstehen können. Der Verbraucher ist verpflichtet, dem Veranstalter alle in seinem Besitz befindlichen Dokumente, Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Ausübung des Rechts des Veranstalters auf Forderungsübergang gegenüber Dritten, die für den Schaden verantwortlich sind, von Nutzen sind, und haftet dem Veranstalter gegenüber für den Schaden, der durch den Forderungsübergang entsteht. Der Verbraucher teilt dem Veranstalter bei der Buchung auch schriftlich seine besonderen persönlichen Wünsche mit, die Gegenstand besonderer Vereinbarungen über die Reisemodalitäten sein können, sofern es möglich ist, sie zu erfüllen. Der Verbraucher ist stets verpflichtet, den Verkäufer und/oder den Veranstalter über besondere Bedürfnisse oder Bedingungen (Schwangerschaft, Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Behinderungen usw.) zu informieren und den Wunsch nach damit zusammenhängenden personalisierten Leistungen ausdrücklich anzugeben.

14. HOTELKLASSIFIZIERUNG.

Die offizielle Klassifizierung der Hoteleinrichtungen wird im Katalog oder in anderem Informationsmaterial nur auf der Grundlage der ausdrücklichen und förmlichen Angaben der zuständigen Behörden des Landes, in dem die Dienstleistung erbracht wird, angegeben. In Ermangelung offizieller Klassifizierungen, die von den zuständigen Behörden der Länder, einschließlich der EU-Mitgliedstaaten, auf die sich die Dienstleistung bezieht, anerkannt werden, behält sich der Veranstalter das Recht vor, im Katalog oder in der Broschüre seine eigene Beschreibung der Beherbergungseinrichtung anzugeben
zu geben, die dem Verbraucher eine Bewertung und folglich die Annahme derselben ermöglicht.

15. BESONDERE BEDÃœRFNISSE DES REISENDEN
Der Reisende ist verpflichtet, seine Sonderwünsche zum Zeitpunkt der Buchung schriftlich mitzuteilen. Beyond Borders Travel behält sich das Recht vor, solche Sonderwünsche schriftlich zu akzeptieren, nachdem
Beyond Borders Travel behält sich das Recht vor, solche Sonderwünsche schriftlich zu akzeptieren, nachdem die Verfügbarkeit der Anbieter, die die Leistungen erbringen sollen, geprüft wurde, und wird den Reisenden so schnell wie möglich über etwaige zusätzliche Kosten, die sich aus solchen Wünschen ergeben, informieren, sofern sie durchführbar sind.

16. HAFTUNGSREGELUNG.

Der Veranstalter haftet für Schäden, die dem Verbraucher infolge der vollständigen oder teilweisen Nichterfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen entstehen, unabhängig davon, ob diese von ihm persönlich oder von dritten Leistungsträgern erbracht werden, es sei denn, er weist nach, dass das Ereignis durch den Verbraucher (einschließlich der von diesem während der Ausführung der touristischen Leistungen selbständig ergriffenen Initiativen) oder durch Umstände verursacht wurde, die mit der Erbringung der vertraglich vorgesehenen Leistungen nichts zu tun haben, durch Zufall, höhere Gewalt oder durch Umstände, die der Veranstalter selbst bei Anwendung der beruflichen Sorgfalt vernünftigerweise nicht vorhersehen oder beheben konnte.
Der Verkäufer, bei dem die Pauschalreise gebucht wurde, haftet in keinem Fall für die Verpflichtungen, die sich aus der Organisation der Reise ergeben, sondern ausschließlich für die Verpflichtungen, die sich aus seiner Eigenschaft als Vermittler ergeben, und zwar in jedem Fall innerhalb der Grenzen, die in den geltenden Vorschriften für diese Haftung vorgesehen sind. Der Veranstalter haftet in keinem Fall für Schäden, die a) darauf zurückzuführen sind, dass der Reisende die Empfehlungen oder Warnungen des Reiseleiters oder des Fremdenführers vor Ort nicht befolgt hat; b) auf Leistungen zurückzuführen sind, die von Dritten erbracht werden und nicht Bestandteil der Pauschalreise sind; c) auf Eigeninitiative des Reisenden zurückzuführen sind.

17. GRENZEN DES SCHADENSERSATZES.
Der Schadensersatz darf in keinem Fall die in den Artikeln 94 und 95 des Verbraucherschutzgesetzes genannten Grenzen überschreiten.

18. VERPFLICHTUNG ZUR HILFELEISTUNG.
Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Verbraucher die durch das Kriterium der beruflichen Sorgfaltspflicht vorgeschriebenen Beistandsleistungen zu erbringen, und zwar ausschließlich im Rahmen der ihm gesetzlich oder vertraglich auferlegten Verpflichtungen. Der Veranstalter und der Verkäufer sind von ihrer jeweiligen Verantwortung befreit (Art. 16 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen), wenn die Nichtausführung oder ungenaue Ausführung des Vertrages dem Verbraucher zuzuschreiben ist oder auf einen unvorhersehbaren oder unvermeidbaren Umstand eines Dritten zurückzuführen ist, oder durch ein zufälliges Ereignis oder höhere Gewalt verursacht wurde.

19. BESCHWERDEN UND REKLAMATIONEN - MELDEPFLICHT.
Jeder Mangel in der Vertragsdurchführung ist vom Verbraucher unverzüglich und ohne Verzug gegenüber dem betreffenden Leistungsträger zu beanstanden, damit der Veranstalter, sein örtlicher Vertreter oder der Reiseleiter unverzüglich Abhilfe schaffen kann. Andernfalls kann der Vertragsbruch nicht beanstandet werden. Der Verbraucher muss außerdem - unter Androhung der Verwirkung - innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der Rückkehr an seinen Wohnsitz eine Beschwerde per Einschreiben mit Rückschein an den Veranstalter oder den Verkäufer richten.

20. VERSICHERUNG GEGEN RÜCKTRITTSKOSTEN, KRANKHEITSKOSTEN UND GEPÄCK.
Im Katalogpreis ist keine Versicherung gegen Krankheitskosten und/oder Stornierungskosten enthalten. Um diese möglichen Kosten zu vermeiden und zum Schutz und zur Beruhigung des Verbrauchers fordert der Veranstalter diesen auf, zum Zeitpunkt der Buchung eine Versicherung abzuschließen.

21. GARANTIEFONDS.
Der nationale Garantiefonds (Art. 100 des Verbraucherschutzgesetzes), der zum Schutz der Verbraucher, die im Besitz eines Vertrages sind, eingerichtet wurde, sieht im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder des erklärten Konkurses des Verkäufers oder des Veranstalters Folgendes vor: a) Rückerstattung des gezahlten Preises; b) Rückführung im Falle von Auslandsreisen. Der Fonds muss auch im Falle der erzwungenen Rückführung von Touristen aus Drittländern in Notfällen, die auf das Verhalten des Veranstalters zurückzuführen sind oder nicht, sofortige wirtschaftliche Verfügbarkeit gewährleisten. Die Interventionsmodalitäten des Fonds sind im Dekret des Ministerpräsidenten Nr. 349 vom 23.7.99 festgelegt.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN VERKAUF EINZELNER TOURISTISCHER LEISTUNGEN.

A. REGELUNGSBESTIMMUNGEN. Für Verträge, die nur eine Beförderungsleistung, eine Unterkunftsleistung oder eine andere touristische Einzelleistung zum Gegenstand haben, die nicht als ausgehandelter Fall einer Reiseorganisation oder einer touristischen Pauschalreise angesehen werden kann, gelten die folgenden Bestimmungen des CCCV: Art. 1, Nr. 3 und Nr. 6; Art. 17 bis 23; Art. 24 bis 31, soweit es sich nicht um Bestimmungen handelt, die sich auf den Organisationsvertrag beziehen, sowie um andere Vereinbarungen, die sich speziell auf den Verkauf der im Vertrag genannten Einzelleistung beziehen.

B. BEDINGUNGEN DES VERTRAGS Die folgenden Klauseln der oben aufgeführten allgemeinen Vertragsbedingungen für den Verkauf von Pauschalreisen sind auch auf diese Verträge anwendbar: Art. 6, Absatz 1; Art. 7, Absatz 2; Art. 13; Art. 17; Art. 19. Die Anwendung dieser Klauseln bestimmt in keiner Weise die Gestaltung der entsprechenden Verträge als Pauschalreise. Die Terminologie der vorgenannten Klauseln, die sich auf den Pauschalreisevertrag beziehen (Veranstalter, Reise usw.), ist daher unter Bezugnahme auf die entsprechenden Angaben im Vertrag über den Verkauf einzelner touristischer Dienstleistungen (Verkäufer, Aufenthalt usw.) zu verstehen.

TECHNISCHES MERKBLATT. Technische Organisation Beyond Borders Travel, via Roma 14, 33018 Tarvisio (UD) Italien. Lizenz Nr. Genehmigung FVG Region 124 vom 14/02/2000 Typ 011 Ag. Viaggi e Turismo.
Versicherungspolice Fondiaria Assicurazioni spa 224.716897.14.
Modalitäten und Bedingungen für den Ersatz des Reisenden (siehe Art. 89 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Parameter und Kriterien für die Anpassung des Reisepreises (siehe Art. 90 des Verbraucherschutzgesetzes und Art. 8 und 10 der vorgenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
GERICHTSSTAND. Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, ist der zuständige und ausschließliche Gerichtsstand das Gericht von Tolmezzo (UD).

OBLIGATORISCHE MITTEILUNG. Gemäß Artikel 17 des Gesetzes Nr. 38/2006 (früheres Gesetz Nr. 269/1998, Artikel 16). Das italienische Recht bestraft Straftaten im Zusammenhang mit Kinderprostitution und -pornografie mit Freiheitsentzug, auch wenn sie im Ausland begangen werden. Die Achtung der Rechte des Kindes kennt keine Grenzen.
PRIVACY. Gemäß Art. 13 des Gesetzesdekrets Nr. 196/2003 informieren wir Sie darüber, dass die von Ihnen gelieferten Daten von Beyond Borders Travel", dem Inhaber der Datenverarbeitung mit Sitz in Via Roma 14, Tarvisio (UD) Italien, unter Einhaltung der geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten verarbeitet werden. Die Verarbeitung, die auch mit automatisierten Mitteln durch das beauftragte Personal durchgeführt wird, hat zum Ziel
- die Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen im Falle der Buchung von Aufenthalten;
- für die Zusendung von Mitteilungen und Angeboten touristischer Art, wenn Sie unseren Newsletter abonnieren;
- um Ihnen Informationsmaterial über unsere Dienstleistungen und/oder künftige Werbeinitiativen (Broschüren, Angebote, Kataloge usw.) zuzusenden.
Die Angabe der Daten ist fakultativ; die Nichtangabe dieser Daten kann dazu führen, dass wir Ihnen das Informations-/Werbematerial nicht zusenden können und dass Sie die gewünschte Buchung nicht vornehmen können; die gesammelten und gespeicherten Daten, auch auf elektronischem Wege in unseren Büros, können zu Zwecken, die eng mit der betreffenden Verarbeitung zusammenhängen, an Dienstleistungsunternehmen weitergegeben werden.
Wir informieren Sie darüber, dass Sie jederzeit Ihre Rechte gemäß Art. 7 des oben genannten Gesetzes ausüben können (Antrag auf Bestätigung, Änderung, Löschung, Sperrung, Aktualisierung, Berichtigung der Daten usw.). Sollten Sie unsere Mitteilungen und/oder touristischen und werbetechnischen Informationen nicht mehr erhalten wollen, können Sie uns eine E-Mail schicken oder an den Inhaber der Datenverarbeitung schreiben: consorzio@tarvisiano.org - Beyond Borders Travel, via Roma 14, 33018 Tarvisio (UD) Italy.

Ort der Ankunft

Das Reiseziel Tarvisio liegt in Friaul-Julisch Venetien, an der Grenze zu Österreich und Slowenien

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